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März 2009

BMWI vom 12.3.2009

Green IT aus Deutschland für mehr Energieeffizienz

Die EU-Kommission hat gestern eine Mitteilung zum effizienten Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) im Bereich der Energiesparung und CO2-Minderung herausgegeben. Mit IKT soll es in beiden Bereichen EU-weit zu deutlichen Fortschritten kommen.

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, begrüßte das vorgestellte Maßnahmenpaket: "Der Maßnahmenkatalog der EU-Kommission enthält zahlreiche Schritte, die wir auch in Deutschland bereits eingeleitet haben." So soll die Energieproduktivität in Deutschland deutlich steigen. Durch eine gezielte Förderung sowie Anpassung der Rahmenbedingungen können gerade im Gebäudebereich neue IKT-Lösungen genutzt werden, um die Energieeinsparziele zu erreichen.

Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg: "Der deutsche Nationale IT-Gipfel im November 2008 verabschiedete auf unsere Initiative hin den "Aktionsplan Green IT". Deutsche Unternehmen haben hier hervorragende Lösungen und Produkte für den europäischen und internationalen Markt. Wenn alle europäischen Staaten zusammen arbeiten, können wir mit unseren Produkten und Lösungen weltweit durchsetzbare Standards setzen."

Ein Schwerpunkt des Aktionsplans "Green IT" ist das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie initiierte Leuchtturmprojekt "E-Energy". Mit einem Gesamtbudget von rd. 140 Mio. Euro wird hier erstmals ein "Internet der Energie" aufgebaut, um einen deutlichen Sprung bei der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Klimaverträglichkeit erreichen zu können.
Bundesminister zu Guttenberg dazu: "Die Vorschläge der Kommission, durch Einsatz intelligenter Zähler Energienetze rationeller zu betreiben und den Endkunden verbesserte Möglichkeiten zur Energieeinsparung an die Hand zu geben, sind im Grundsatz zu begrüßen. Wir haben in Deutschland durch die Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens bereits wichtige Voraussetzungen für einen funktionierenden Markt auch in diesem Bereich geschaffen. Allerdings werden wir die Kommissionsvorschläge hinsichtlich der dort angesprochenen Datenerfassungs- und Berichtspflichten durchaus kritisch prüfen. Und auch den Verbraucherschutz werden wir bei dieser Entwicklung im Auge behalten."

In dem beim IT-Gipfel am 20. November 2008 in Darmstadt von Spitzen der Regierung, Wirtschaft und Wissenschaft verabschiedeten "Aktionsplan Green IT" setzt sich die Bundesregierung das Ziel, "Green IT Pionier" zu werden. In der Verbindung des weltweit geschätzten deutschen Ingenieurwissens mit dem IKT-Know How in Unternehmen und Wissenschaft liege eine große Wachstumschance für die deutsche Wirtschaft, heißt es im Aktionsplan, der vom Bundeswirtschaftsministerium koordiniert wurde. Die Bundesregierung verpflichtet sich dort, über 400 Mio. Euro für die Entwicklung von "grünen" IKT-Lösungen in Deutschland einzusetzen und, wie in der Kommissionsmitteilung gefordert, mit gutem Beispiel voranzugehen. Bis zum Jahr 2013 soll der IT-Betrieb des Bundes um 40 Prozent gegenüber dem Jahr mit dem höchsten Energieverbrauch vor 2009 reduziert werden. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II sind hierfür weitere 100 Mio. Euro vorgesehen. Somit können dann auch Best Practices und Lösungen für Länder, Kommunen und mittelständische Unternehmen demonstriert werden. In den kommenden Jahren wollen die Unterzeichner eine Allianz bilden, um nicht zuletzt auch Beiträge der in Deutschland tätigen IKT-Unternehmen in das nationale Monitoring, das derzeit vom Bundeswirtschaftsministerium aufgebaut wird, einzubringen.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de
 

 

BMWI vom 4.3.2009

Kredit- und Bürgschaftsprogramm der Bundesregierung

Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg hat heute im Bundeskabinett zum Stand der Umsetzung des Kredit- und Bürgschaftsprogramms ("Wirtschaftsfonds Deutschland") berichtet.

Bundesminister zu Guttenberg: "Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz haben wir einen Weg zur Sicherung der Kreditversorgung der Wirtschaft eingeschlagen. Ich begrüße es sehr, dass wir diesen Weg mit dem Kredit- und Bürgschaftsprogramm und seinen Finanzierungshilfen für die Unternehmen fortsetzen. Dies ist ein Signal an die Unternehmen in Deutschland, die durch die wirtschaftliche Krise vorübergehend und unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind."

Nachdem der Nachtragshaushalt, den das Parlament verabschiedet hat, noch diese Woche in Kraft tritt, kann das Programm starten. Zusätzlich zu dem mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramm 2009 in Höhe von 15 Mrd. Euro, das bereits im Dezember 2008 beschlossen wurde, werden mit den neuen Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Die grundlegenden Eckdaten des neuen Programms ("Wirtschaftsfonds Deutschland") lauten:

* Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Mrd. Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird insbesondere die bisher einjährige Karenzfrist, in der die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden kann, auf künftig vier Monate verkürzt. Auch werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert, die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittelfinanzierungen wird auf 60 Prozent angehoben.

* Es wird ein vom Bund garantiertes Kreditprogramm der KfW für größere Unternehmen in Höhe von 25 Mrd. Euro (befristet bis Ende 2010) aufgelegt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von i.d.R. über 500 Mio. Euro, der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt i.d.R. bis zu 300 Mio. Euro.

* Das bestehende inländische Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden. Die Entscheidungsabläufe sollen sich auf bewährte Entscheidungsgremien des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder) stützen. Die Bundesregierung hat deutliche Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken (Entlastung des Eigenobligos durch Erhöhung der Rückbürgschaftsanteile des Bundes) und bei den Ländern beschlossen. Auch bei den Großbürgschaften des Bundes wird es deutliche Verbesserungen geben.

* Darüber hinaus prüft die Bundesregierung im Kontakt mit den jeweiligen Unternehmen und Verbänden den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente mit dem Ziel, insbesondere die Finanzierungssituation von z.B. Kreditversicherern, Leasinggesellschaften und Factoring-Gesellschaften zu verbessern.

Insgesamt steht den Unternehmen mit dem "Wirtschaftsfonds Deutschland" ein Volumen von 115 Mrd. Euro an Krediten, Bürgschaften bzw. Garantien zur Verfügung. Die Maßnahmen gelten für Vorhaben, die vor dem 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt sind nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können.

Strukturen, Organisation und Verfahren zur Umsetzung der Maßnahmen:

Der "Wirtschaftsfonds Deutschland" besteht aus einem Kreditteil und aus einem Bürgschaftsteil. Für beide Teile sind die Entscheidungsabläufe insbesondere vom jeweiligen Volumen abhängig. Wichtig ist aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums, dass die vorgelegten Fälle zügig entschieden werden. Deshalb soll die voraussichtlich große Zahl kleinerer Fälle in den bewährten Strukturen entschieden werden. Größere bzw. grundsätzliche Fälle sollen in einem Staatssekretärsausschuss entschieden werden.

Entscheidung bei kleineren Fällen:

Die Entscheidungsabläufe sollen sich weitgehend auf bewährte Entscheidungsstrukturen stützen, d.h. bei Krediten fallen die Entscheidungen bei der KfW, bei Bürgschaften in den bewährten Strukturen des dreigliedrigen Bürgschaftssystems (Bürgschaftsbanken, Länder, Bund/Länder).

Die Entscheidungen bei den Großbürgschaften des Bundes werden also grundsätzlich auch weiterhin im Bürgschaftsausschuss getroffen, dem Bundeswirtschaftsministerium, Bundesfinanzministerium und die betroffenen Bundesländer angehören.

Eine Großbürgschaft liegt künftig in den alten Bundesländern ab einem Bürgschaftsvolumen von 50 Mio. Euro vor, in den neuen Ländern ab 10 Mio. Euro.

Alle Bürgschaften unterhalb dieser Volumina werden auch künftig weiterhin durch die Bürgschaftsbanken bzw. die Länder vor Ort entschieden.

Entscheidung bei größeren und bei grundsätzlichen Fällen:

Anträge auf KfW-Kredite und auf Großbürgschaften des Bundes, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten oder die von grundsätzlicher Bedeutung sind, werden dem "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" zur Entscheidung vorgelegt.

"Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung":

* Dem "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" gehören auf Staatssekretärsebene BMWi (Vorsitz), BMF und BMJ an sowie ein Vertreter des Bundeskanzleramtes. Der "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" wird befasst

* bei Überschreitung bestimmter Schwellenwerte (Kredite: mehr als 150 Mio. Euro, Bürgschaften: mehr als 300 Mio. Euro Bundesobligo)

* bei Kredit- bzw. Bürgschaftsfällen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. bei erhöhten Risiken, bei ungewöhnlicher Kredit- und Besicherungsstruktur, bei besonderer strukturpolitischer Bedeutung, bei hoher sektoraler oder bei regionaler Bedeutung, bei bedeutenden Arbeitsmarkteffekten).

Der "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" trifft seine Entscheidung über die Förderungswürdigkeit des Unternehmens auf der Basis einer Reihe von Kriterien. So kommt es insbesondere darauf an, dass das betroffene Unternehmen nach einer Beruhigung der wirtschaftlichen Krise ohne staatliche Hilfe auskommt, die beantragte Finanzierung damit nur vorübergehender Natur ist sowie keine dauerhaften und gravierenden Wettbewerbsverzerrungen zu befürchten sind.

Außerdem ist Voraussetzung, dass alle anderen Möglichkeiten der Finanzierung ausgeschöpft sind. Dementsprechend hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Bundesregierung aufgefordert, dass Unternehmen mit Kapitalmarktzugang als Antragsteller ausgeschlossen werden, sofern nicht aus zwingenden Gründen eine Ausnahme geboten ist. Darüber hinaus dürfen keine Unternehmensanleihen verbürgt werden. Diese Einschränkungen schließen aber keine Unternehmen aus. Auch große "Dax-Unternehmen" können unterstützt werden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind und andere Finanzierungsoptionen vorübergehend nicht bestehen.

Der "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" entscheidet abschließend.

Fälle, in denen die zu übernehmende Eventualverpflichtung 300 Mio. Euro oder mehr beträgt, werden dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorab vorgelegt.

"Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung":

Die Tätigkeit des "Wirtschaftsfonds Deutschland" soll durch einen "Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung" begleitet werden, der sich aus Persönlichkeiten mit besonderen Erfahrungen in Wirtschafts- und Finanzfragen zusammensetzt. Der "Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung" spricht Empfehlungen gegenüber dem "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" aus.

Für die Mitarbeit im "Lenkungsrat Unternehmensfinanzierung" konnten folgende Persönlichkeiten gewonnen werden: Dr. Hubertus Erlen, Prof. Dr. Martin Hellwig, Dr. Jürgen Heraeus, Minister a.D. Walter Hirche, Nikolaus Knauf, Dr. Michael Rogowski, Hubertus Schmoldt, Staatssekretär a.D. Dr. Alfred Tacke.

Start des Verfahrens:

Die konstituierende Sitzung des "Lenkungsausschuss Unternehmensfinanzierung" hat am 02. März stattgefunden, auch der Lenkungsrat wird zu einem noch festzulegenden Termin zusammentreten.

Die EU-rechtlichen Genehmigungen für den Kreditteil und für den Bürgschaftsteil liegen zwischenzeitlich vor, die notwendigen Informationen für die Banken über das Kreditprogramm der KfW werden in den nächsten Tagen versandt. Der Nachtragshaushalt wird noch diese Woche in Kraft treten.

Die Unternehmen können damit noch in der ersten Märzhälfte Anträge auf Kredite oder Bürgschaften stellen.

Das Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie:
http://www.bmwi.de
 

 

BMF vom 1.3.2009

Gutachten zur Bankenaufsicht

Institutionelle Zusammenarbeit von BaFin und Bundesbank insgesamt gut

Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW)

Das Bundesfinanzministerium hatte im Zuge der ersten Finanzmarktturbulenzen im August 2008 ein Forschungsprojekt in Auftrag gegeben – also noch vor dem großen Beben, das durch den Zusammenbruch der US-Bank Lehman Bros. ausgelöst wurde.

Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) sollte die Arbeitsweise der deutschen Bankenaufsicht [Glossar] genauer unter die Lupe nehmen. Jetzt liegen die Ergebnisse vor.

Zusammenarbeit zwischen BaFin und Bundesbank funktioniert
Das Gutachten bestätigt die insgesamt gut funktionierende Zusammenarbeit
zwischen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank. Die bestehende Arbeitsteilung zwischen BaFin und Bundesbank wird nicht in Frage gestellt. 

Gleichwohl zeigt der Bericht des IW auch einige strukturelle Schwachstellen auf, die in der aktuellen Finanzkrise deutlicher als vormals zu Tage getreten sind. Es gilt deshalb, die Allfinanzaufsicht weiter zu verbessern.

Weltweit keine Aufsichtsbehörde mit Vorbildfunktion
Das Gutachten bestätigt einen allgemeinen Befund: In der Vergangenheit habe man sich bei der Beaufsichtigung der Institute zu stark auf einzelwirtschaftliche Gesichtspunkte gestützt. Dabei wurden systemrelevante Komponenten und gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge vernachlässigt.

Kein deutsches, sondern ein weltweites Phänomen: Niemand hatte in der Vergangenheit diese Risiken zureichend im Blick. International kann derzeit kein Aufsichtsmodell, keine Aufsichtsbehörde als Vorbild dienen.

Schwachstellen beseitigen
Für die Bundesregierung ist es die vordringlichste Aufgabe, künftig die systemischen Risiken stärker zu einschätzen zu können. Es muss eine Verknüpfung zwischen der Aufsicht über einzelne Banken und der übergreifenden Überwachung der Finanzmarktstabilität geschaffen werden.

Zu diesem Zweck will die Bundesregierung das bankstatistische Meldewesen verbessern, damit in Zukunft mehr relevante Informationen zu möglichen Risiken vorliegen. Der Forschungsbericht empfiehlt, klare Bewertungsmaßstäbe der Bankenaufsicht zu schaffen, um künftig mögliche Risiken, die bei den Banken schlummern, verlässlicher einschätzen zu können.

Die Bankenaufsicht ist aufgerufen, ihre Praktiken in diesem Bereich zu überprüfen und zu verbessern, wenn es erforderlich ist.

Errichtung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission
Das Bundesfinanzministerium wird gemeinsam mit der BaFin und der Deutschen Bundesbank eine Arbeitsgruppe einrichten. Sie soll unter anderem gesetzgeberische Vorhaben für die nächste Legislaturperiode vorbereiten.

Um die komplexen Strukturen im Banken- und Finanzdienstleistungssektor besser im Blick zu behalten, schlägt das IW die Errichtung einer unabhängigen wissenschaftlichen Kommission vor – eine Empfehlung, der das Bundesfinanzministerium aufgeschlossen gegenüber steht. Vorbild könnte etwa die Monopolkommission sein.
 

 

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