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17.03.2009 - ECIN-News

Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundrecht

In Wiesbaden hat erstmals ein Gericht gegen die allumfassende Speicherung von Nutzungsdaten entschieden. Es sehe darin einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Datenschutz.
Bereits Ende Februar war das (http://www.vg-wiesbaden.justiz.hessen.de/) Verwaltungsgericht Wiesbaden zu der Entscheidung gelangt, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten keine rechtliche Grundlage hat, aber erst gestern wurde das Ergebnis vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht. Bei legalem Verhalten der modernen Kommunikationsmöglichkeiten sei eine solche Lagerung von Daten in einer demokratischen Gesellschaft unnötig.
Die Richter begründeten ihren Entschluss damit, dass sich der Bürger durch die flächendeckende Datenverfolgbarkeit in einer Atmosphäre der Überwachung bewegen müsse und allein dadurch eingeschüchtert werden könne.
Werner Hülsmann, der im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist, rief die Bevölkerung dazu auf bei ihren Abgeordneten gegen die weiteren Protokollierungspläne der Bundesregierung anzugehen. Rückendeckung bekommt er damit vom Bundesrat, wo man schon Anfang März um eine Verschärfung im Tenor der Debatte bemüht war. Die anlasslosen und zudem flächendeckenden Speicherungen seien allein mit der Verfassung nicht vereinbar – sicherlich explosiver Zündstoff für den weiteren Verlauf der Diskussion. Noch deutlichere Worte findet der ebenfalls im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung tätige Patrick Breyer. Aufgabe des Gesetzgebers sei nicht die Aushöhlung der Verfassung, die solch starken Eingriffe in die Privatsphäre eigentlich verhindern soll.
Stattdessen mahnt Breyer die Gründung einer "Grundrechteagentur" an, die die aktuellen und künftig geplanten Eingriffsbefugnisse der Regierung auf wissenschaftliche und wirtschaftliche Aspekte sowie Verfassungskonformität abklopfen soll.

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