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Zugangskontrolle
Unter Zugangskontrolle versteht man, dass Unbefugte gehindert werden sollen, Datenverarbeitungsanlagen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet oder gespeichert werden, zu nutzen.
Die Zugangskontrolle wird am Computer üblicherweise durch die Eingabe von Login-Namen und Passwort realisiert. Sie kann aber auch mit Magnet- oder Chipkarten oder mit biometrischen Merkmalen sichergestellt werden.
Rechtlich geregelt und gefordert wird die Zugangskontrolle in den technisch-organisatorischen Maßnahmen des BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 2). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
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