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Weitergabekontrolle
Die Weitergabekontrolle ist eine weitere technisch- organisatorische Maßnahme des BDSG. Mit ihr soll verhindert werden, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transportes oder ihrer Speicherung auf Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können. Zudem soll überprüft und festgestellt werden können, an welchen Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen der Datenübertragung vorgesehen ist.
Die Weitergabekontrolle betrifft deswegen in der Praxis insbesondere Daten, die über Netzwerke fließen. E-Mails, die personenbezogene Daten enthalten, sind im Rahmen der Weitergabekontrolle zu schützen (in der Praxis oftmals mittels Verschlüsselung, z.B. mit dem PGP-Standard).
Rechtlich geregelt und gefordert wird die Weitergabekontrolle in der Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 4). In § 9 Satz 2 des BDSG wird präzisiert, dass die Maßnahmen jeweils verhältnismäßig sein müssen, also in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollen.
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