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Video-Beobachtung/-Überwachung (optisch-elektronische Einrichtungen)
Zunehmend werden in Speicherstellen Videokameras zur Beobachtung bzw. Überwachung von Zugängen und Räumen eingesetzt.
Unter Abwägung zwischen den mit der Videoüberwachung verfolgten Zwecken und den schutzwürdigen Interessen der Betroffenen ist zunächst zu prüfen, ob derartige Maßnahmen überhaupt zum Erreichen dieser Zwecke erforderlich bzw. geeignet sind.
In den Datenschutzgesetzen (BDSG/LDSG) sind hierzu spezielle Regelungen vorhanden. Das Ergebnis dieser Abwägung sollte als Grundlage für den Umfang der sich daraus ergebenden Überwachungsmaßnahmen schriftlich festgehalten werden.
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