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Datenschutz-Glossar

Verantwortliche Stelle

Der Begriff der verantwortlichen Stelle ist definiert in § 3 Absatz 7 des BDSG.

Darunter wird verstanden jede natürliche oder juristische Person oder Stelle (egal, ob Behörde, Wirtschaftsunternehmen, Kanzlei, Verein o.ä.), die personenbezogene Daten für sich selbst erhebt, verarbeitet oder nutzt (Datenverarbeitung), oder die dies durch andere im Auftrag vornehmen lässt.

In einem Konzern ist jede rechtlich eigenständige Gesellschaft eine eigene „verantwortliche Stelle“, auch wenn es sich um Tochterunternehmen handelt.

In der Praxis ergibt sich folgende Verantwortungsreihenfolge für “verantwortliche Stelle” (von unten nach oben):
 

  • Sachbearbeitung
  • Daten-/Verfahrenseigentümer (Leitung der Abteilung)
  • Geschäftsleitung/Behördenleitung

 

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