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Übermittlungskontrolle
Es sind Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten geeignet sind zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche Daten zu welcher Zeit durch wen an Einrichtungen zur Datenübertragung übermittelt worden sind.
Die Übermittlungskontrolle kann u. a. durch folgende Maßnahmen realisiert werden:
- Festlegung der zugelassenen Übermittlungsberechtigten (Sender), Übermittlungsempfänger und Übermittlungswege,
- Überprüfung der Authentizität des Empfängers,
- Dokumentation der Empfänger,
- Festlegung einer ausreichenden Benutzeridentifizierung (Zeiten, Personen, Verfahren, Geräte, Programme, welche Daten),
- Festlegungen zur Auswertung der Protokolle (Periodizität, Umfang),
- Fernwartung nur bei Sicherstellung, dass personenbezogene Daten nicht eingesehen werden können,
- Protokollierung der Datenübermittlung,
- Einsatz von Verschlüsselungsverfahren,
- Einsatz von sicherheitsgeprüften Protokollen,
- Dokumentation der Abruf- und Übermittlungsprogramme,
- Netzwerkdokumentation,
- Dokumentation der Programmfreigabe von Übermittlungsprogrammen.
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