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Datenschutz-Glossar

Speicherkontrolle

Speicherkontrolle heißt die unbefugte Dateneingabe, Kenntnisnahme, Veränderung oder Löschung personenbezogener Daten ist zu verhindern.

Maßnahmen:

  • regeln und festlegen von Befugnissen,
  • installieren von Zugriffschutzsystemen für zentrale und dezentrale Rechner. 

Diese Systeme sollen folgende Grundforderungen erfüllen:

  • Untergliederung von Verarbeitungsrechten,
  • Anwender-Kennung (Userid),
  • persönliches Passwort,
  • Zwang zum periodischen Passwortwechsel,
  • automatische und manuelle Dunkelschaltung des Bildschirms.    Entriegelung nur über Passworteingabe,
  • führen von Logdateien,
  • maschinelles Auswerten dieser Logdateien nach bestimmten Kriterien,
  • auswerten von Logdateien und Konsolprotokollen,
  • nutzen der betriebssysteminternen Sicherheitsmechanismen.

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