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Schutzstufe
Der Begriff der Schutzstufe ist kein Begriff aus einem Gesetz, sondern entstammt einem Modell, um die notwendigen technisch- organisatorischen Maßnahmen (gemäß § 9 BDSG und Anlage) besser beurteilen zu können.
Im Prinzip teilt es personenbezogene Daten in fünf Stufen ein („A“ bis „E“), je nach dem Gefährdungsgrad bei einem eventuellen Missbrauch. Je höher der Gefährungsgrad, desto strengere technische und organisatorische Maßnahmen sind zu treffen, um einen Missbrauch zu verhindern.
Die Schutzstufen im Einzelnen:
Schutzstufe A: Frei zugängliche Daten
Schutzstufe B: Belästigung
Schutzstufe C: Gesellschaftliche Stellung
Schutzstufe D: Wirtschaftliche Verhältnisse
Schutzstufe E: Leben, Gesundheit oder Freiheit
Schutzstufe A: Frei zugängliche Daten
Frei zugängliche Daten, die keinen Schutz erfordern, sind z.B.
- Mitgliederverzeichnisse
- Adressbücher
- Benutzerkataloge in Bibliotheken
Nicht dazu gehören z.B. Wählerverzeichnisse, die nur ausnahmsweise und für kurzen Zeitraum frei zugänglich sind.
Schutzstufe B: Belästigung
Der Missbrauch dieser Daten lässt keine besondere Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange erwarten. Solche Daten sind z.B.
- Anschriftendateien (für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit), Verteiler für Unterlagen, Informationen Dateien mit folgendem Inhalt:
- Name, akademischer Grad, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, Ordnungsmerkmale (z.B. Aktenzeichen), Bankverbindung, Veranlagungsdaten für: Hundesteuer Erschließungs- und Anliegerbeiträge
Schutzstufe C: Gesellschaftliche Stellung
Der Missbrauch dieser Daten kann Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen (= Ansehen) beeinträchtigen.
- Familienstand, Geburtsdaten, Religion, Staatsangehörigkeit, Wehrdienstzeit, Daten des Melderegisters, Schulzeugnisse, Prüfungsnoten, Ergebnisse von Beurteilungen, Personaldaten aus Beschäftigung (soweit nicht Schutzstufe D), Einkommen inkl. Abzüge, Sozialleistungen, Zugehörigkeit zu Vereinen, Verbänden, Zugehörigkeit zu gesetzlichen oder privaten Versicherungen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten leichterer Art, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungen, Erwerbsminderungsgrade (ohne medizinische Angaben)
Schutzstufe D: Wirtschaftliche Verhältnisse
Missbrauch dieser Daten kann den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich (= Existenz) beeinträchtigen:
- Gesundheitliche Verhältnisse, Unterbringung in Anstalten, Straffälligkeit, auch Disziplinarverfahren, Ordnungswidrigkeiten, schwerwiegender Art, dienstliche Beurteilungen, psychologisch- medizinische Untersuchungsergebnisse (z. B. beim Führerschein), wirtschaftliche Verhältnisse (wenn sensibler als bei Schutzstufe C), Vermögen, Umsatz, Schulden, Pfändungen, Konkurse, Offenbarungseide
Schutzstufe E: Leben, Gesundheit oder Freiheit
Missbrauch dieser Daten kann für den Betroffenen lebensbedrohlich sein, seine Gesundheit gefährden oder seine Freiheit beeinträchtigen. Solche Daten, wie z.B:
- Zugehörigkeit zu Geheimdiensten, Polizeispitzeltätigkeit, Mitglieder von Sonderkommandos, usw.
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