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Datenschutz-Glossar

Schutzstufe

Der Begriff der Schutzstufe ist kein Begriff aus einem Gesetz, sondern entstammt einem Modell, um die notwendigen technisch- organisatorischen Maßnahmen (gemäß § 9 BDSG und Anlage) besser beurteilen zu können.

Im Prinzip teilt es personenbezogene Daten in fünf Stufen ein („A“ bis „E“), je nach dem Gefährdungsgrad bei einem eventuellen Missbrauch. Je höher der Gefährungsgrad, desto strengere technische und organisatorische Maßnahmen sind zu treffen, um einen Missbrauch zu verhindern.
 

Die Schutzstufen im Einzelnen:

Schutzstufe A: Frei zugängliche Daten

Schutzstufe B: Belästigung

Schutzstufe C: Gesellschaftliche Stellung

Schutzstufe D: Wirtschaftliche Verhältnisse

Schutzstufe E: Leben, Gesundheit oder Freiheit



Schutzstufe A: Frei zugängliche Daten

Frei zugängliche Daten, die keinen Schutz erfordern, sind z.B.

  • Mitgliederverzeichnisse
  • Adressbücher
  • Benutzerkataloge in Bibliotheken

Nicht dazu gehören z.B. Wählerverzeichnisse, die nur ausnahmsweise und für kurzen Zeitraum frei zugänglich sind.

Schutzstufe B: Belästigung

Der Missbrauch dieser Daten lässt keine besondere Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange erwarten. Solche Daten sind z.B.

  • Anschriftendateien (für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit), Verteiler für Unterlagen, Informationen Dateien mit folgendem Inhalt:
  • Name, akademischer Grad, Berufsbezeichnung, Anschrift, Telefonnummer, Ordnungsmerkmale (z.B. Aktenzeichen), Bankverbindung, Veranlagungsdaten für: Hundesteuer Erschließungs- und Anliegerbeiträge

Schutzstufe C: Gesellschaftliche Stellung

Der Missbrauch dieser Daten kann Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen (= Ansehen) beeinträchtigen.

  • Familienstand, Geburtsdaten, Religion, Staatsangehörigkeit, Wehrdienstzeit, Daten des Melderegisters, Schulzeugnisse, Prüfungsnoten, Ergebnisse von Beurteilungen, Personaldaten aus Beschäftigung (soweit nicht Schutzstufe D), Einkommen inkl. Abzüge, Sozialleistungen, Zugehörigkeit zu Vereinen, Verbänden, Zugehörigkeit zu gesetzlichen oder privaten Versicherungen, Grundsteuer, Ordnungswidrigkeiten leichterer Art, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Verwarnungen, Erwerbsminderungsgrade (ohne medizinische Angaben)

Schutzstufe D: Wirtschaftliche Verhältnisse

Missbrauch dieser Daten kann den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder seinen wirtschaftlichen Verhältnissen erheblich (= Existenz) beeinträchtigen:

  • Gesundheitliche Verhältnisse, Unterbringung in Anstalten, Straffälligkeit, auch Disziplinarverfahren, Ordnungswidrigkeiten, schwerwiegender Art, dienstliche Beurteilungen, psychologisch- medizinische Untersuchungsergebnisse (z. B. beim Führerschein), wirtschaftliche Verhältnisse (wenn sensibler als bei Schutzstufe C), Vermögen, Umsatz, Schulden, Pfändungen, Konkurse, Offenbarungseide

Schutzstufe E: Leben, Gesundheit oder Freiheit

Missbrauch dieser Daten kann für den Betroffenen lebensbedrohlich sein, seine Gesundheit gefährden oder seine Freiheit beeinträchtigen.
Solche Daten, wie z.B:

  • Zugehörigkeit zu Geheimdiensten, Polizeispitzeltätigkeit, Mitglieder von Sonderkommandos, usw.

 

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