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Safe Harbor
In den Vereinigten Staaten (USA) gibt es nur in wenigen Staaten vergleichbare Datenschutzgesetze wie in Europa.
Die europäischen Datenschützer und die USA einigten sich deshalb auf ein Abkommen, eine Übereinkommen, das auch bei fehlendem übergreifenden Datenschutzgesetz wesentlichen Schutz bei der Verarbeitung personenbezogener Daten “garantiert”.
Dies ist das “Safe Harbor Abkommen”.
Dem Safe Harbor Abkommen schließen sich amerikanische Firmen an - sie ordnen sich den dort festgelegten Datenschutz- Ansprüchen unter - wenn sie in wirtschaftlichen Beziehungen zu europäischen Unternehmen stehen.
Safe Harbor (engl. „sicherer Hafen“) ist eine spezielle Form, um ein hohes Datenschutzniveau in US-amerikanischen Firmen zu gewährleisten, und um dadurch eine leichtere Datenübermittlung in diesen Drittstaat “USA” zu ermöglichen.
US-amerikanische Firmen, die sich dem Safe Harbor-Prinzip unterwerfen, garantieren, dass sie sorgsam mit personenbezogenen Daten umgehen. Aus diesem Grund muss eine Datenübermittlung nicht zusätzlich an den §§ 4b und 4c des BDSG gemessen werden. Das US-Handesministerium veröffentlicht eine Liste, aus der diese Unternehmen hervorgehen: Safe Harbor List
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