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Datenschutz-Glossar

Das komplette Datenschutz-Wissen ist jetzt auch in opus i enthalten.

Private Computer

Das Dienstgeschäft wird grundsätzlich über hausinterne Systeme der Speicherstelle - nicht private Computer - abgewickelt.

Ist aus dienstlichen Erfordernissen die Nutzung eines privaten PC oder Notebooks notwendig, so ist dies vom Vorgesetzten zu genehmigen.

Personenbezogene Daten auf Laptops / Notebooks / Blackberrys sollten verschlüsselt oder mit zusätzlichem Kennwort geschützt werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist einzuschalten.

Ein Anschluss an das lokale Netz ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen kann begründet untersagt und verboten werden.
 

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