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Private Computer
Das Dienstgeschäft wird grundsätzlich über hausinterne Systeme der Speicherstelle - nicht private Computer - abgewickelt.
Ist aus dienstlichen Erfordernissen die Nutzung eines privaten PC oder Notebooks notwendig, so ist dies vom Vorgesetzten zu genehmigen.
Personenbezogene Daten auf Laptops / Notebooks / Blackberrys sollten verschlüsselt oder mit zusätzlichem Kennwort geschützt werden. Der Datenschutzbeauftragte ist einzuschalten.
Ein Anschluss an das lokale Netz ohne entsprechende Sicherheitsmaßnahmen kann begründet untersagt und verboten werden.
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