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Kontrolle beim Einsatz von Personalcomputern
Passwörter dienen dem Schutz des PC bzw. der Anwendung vor unberechtigter Nutzung.
Sie haben eine wichtige Funktion für die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherung und fallen in den persönlichen Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen.
Passwörter sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen grundsätzlich keiner anderen Person bekanntgegeben werden; sie sind gegenüber jedermann zu sichern und dürfen keine leicht erratbaren Namen sein (Vorname, Automarke, usw.).
Beispiele für Maßnahmen der Zugangskontrolle:
- Bestimmung des zugangsberechtigten Personenkreises,
- Regelung für Besucher, Wartungsdienst und Reinigungspersonal,
- Zugangsverfahren und Autorisation für Wartungspersonal,
- Sicherung der Rechnerräume während und nach der Dienstzeit,
- Bausicherungsmaßnahmen.
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