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Organisationskontrolle
Organisationskontrolle heißt die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation ist so zu gestalten, daß sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird.
Beispielhafte Maßnahmen:
- trennen Funktionen und Verantwortung zwischen Dateneigentümer und Datenverarbeiter,
- festlegen der Tätigkeiten der Mitarbeiter durch Stellenbeschreibungen,
- schulen der Mitarbeiter im Umgang mit dem Datenschutzgesetz,
- erstellen Verarbeitungsübersicht (internes Verfahrensverzeichnis)
- festlegen Benachrichtigungsverfahren,
- festlegen Auskunftsverfahren
- erarbeiten Entsorgungskonzept,
- bestellen Datenschutzbeauftragten; festlegen und bekanntgeben seiner Aufgaben,
- erstellen Datensicherheitsrichtlinie,
- Richtlinie zu einzusetzender Hard- und Software erarbeiten, zu Investitions- und Genehmigungsverfahren,
- erstellen Katastrophenrichtlinie zur schnellen Wiederinbetriebnahme der Datenverarbeitungsanlagen.
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