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Löschungskonzept
Der Grundsatz der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung verlangt eine sorgfältige Prüfung der vorhandenen Dokumente darauf, ob die dort enthaltenen personenbezogenen Daten noch länger aufbewahrt werden müssen.
Die elektronische Archivierung mit ihren fast unbeschränkten Möglichkeiten der Aufbewahrung verleitet dazu, diese Fragen nicht zu stellen.
Die Trennung von zu löschenden und weiterhin vorzuhaltenden Daten ist technisch schwierig. Daher ist bei einer elektronischen Archivierung zu prüfen, inwieweit eine Löschung nicht mehr benötigter Daten durch ein modifiziertes Duplizieren des Datenbestands erreichbar ist, bei dem nach entsprechend vorgegebenen Algorithmen diese Daten entfernt werden.
Alternativ könnte an eine Sperrung der Daten gedacht werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden oder eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder bei Akten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist (Sperren = Kennzeichen gespeicherter personenbezogener Daten, um ihre weitere Verarbeitung oder Nutzung einzuschränken).
Das Löschungskonzept besteht in der Hauptsache im Zusammentragen der jeweiligen Löschfristen.
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