Start | IT-Sicherheit | Datenschutz | Helpdesk | Inventarisierung | Verschlüsselung | Callcenter | Produktion

Datenschutz-Glossar

Internet

Datenschutzrechtliche Anforderungen an die Gestaltung von Internet-Zugängen und -Angeboten der Speicherstelle

Die Nutzung des Internet erfordert schon deshalb die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften, weil – unabhängig von den Inhalten der Kommunikation – in erheblichem Maße Verbindungsdaten anfallen und automatisiert verarbeitet werden.

Auch bei den Inhalten handelt es sich oft um eine Verarbeitung personenbezogener Daten.

Je nach Art des genutzten Dienstes sind Vorschriften des Medien- und Telekommunikationsrechts und ergänzend des allgemeinen Datenschutzrechts anzuwenden.

Daneben verbleibt es selbstverständlich bei dem fachspezifisch angeordneten Schutz der Daten bei Erledigung der jeweiligen Fachaufgaben. Will die Speicherstelle personenbezogene Daten der Beschäftigten verarbeiten, sind die Vorschriften des BDSG’s oder der LDSG’s zu beachten. Darüber hinaus sind die Beteiligungsrechte des Betriebsrates nach dem BetrVG zu berücksichtigen.

Bedarfsfeststellung bei Internetnutzung

Einzelne Anwendungen, die unter Nutzung des Internet ermöglicht werden sollen, sind kritisch auf ihren Bedarf (generell zur Aufgabenerfüllung der Speicherstelle sowie hinsichtlich der Befugnisse des einzelnen Mitarbeiters an seinem Arbeitsplatz) zu prüfen.

Die Gefahren vermindern sich und sind leichter zu beherrschen, wenn der Zugang nur von und zu abgesetzten Einzelplätzen und nur zu dienstlichen Zwecken ermöglicht wird; bei Netzanschluss ist grundsätzlich die Absicherung über Firewall nötig.

Auf die allgemeinen Risiken bei der Internet-Nutzung und entsprechende datenschutzrechtliche Empfehlungen (z. B. Abschottung, Firewall, Verschlüsselung, Dienstvereinbarung) wird
von Seiten der Landesdatenschutzbeauftragten in ihren Tätigkeitsberichten aufmerksam gemacht.
Der Tätigkeitsbericht und eine Orientierungshilfe "Internet" des saarländischen Datenschutzbeauftragten sind im Internet unter
www.lfdi.saarland.de abrufbar.

Grundsätzlich bieten alle Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprechende Informationen auf ihren Internet- Seiten an.
Weitere Hilfestellungen gibt das Grundschutzkatalog des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bonn, unter www.bsi.de.

Bei vielen Datenschutz-Aktivitäten kann Sie unsere Software
“BDAdmin Datenschutz Tool” wirkungsvoll unterstützen.
Wenn Sie Ihre Datenschutz-Maßnahmen auf den BSI-Grundschutz ausrichten, hilft opus i - Informationssicherheit.

© kronsoft®  Tel: 06858 6370   9-17 Uhr

Kundenbereich | Presse | Sitemap | Kontakt | Support | Impressum