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Eingabekontrolle
Unter Eingabekontrolle versteht man, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungsanlagen eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Dies geschieht in der Regel durch eine automatische Protokollierung der Eingaben in Logfiles. Elemente einer Protokollierung sind:
- bearbeiteter Datensatz
- Art der Aktivität (Neuanlage, Veränderung, Löschung des Datensatzes)
- Zeitpunkt der Aktivität bzw. des Ereignisses
- ausführende Person (Benutzerkennzeichen)
Dies setzt funktionierende Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle und Zugriffskontrolle voraus.
Rechtlich geregelt und gefordert wird die Eingabekontrolle in den technisch-organisatorischen Maßnahmen des BDSG (Anlage zu § 9 BDSG, Nr. 5). In § 9 Satz 2 BDSG wird präzisiert, dass nur verhältnismäßige Maßnahmen erforderlich sind, also die Maßnahmen in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem jeweils angestrebten Schutzzweck stehen sollten.
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