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Datenverarbeitungsanlage
Eine Datenverarbeitungsanlage (§ 3 Absatz 2 BDSG) ist eine Einrichtung, die Daten nach vorgegebenen Programmen und Verfahren verarbeitet.
In der Regel (siehe unten) sind damit Computer im weitesten Sinne (z.B. Arbeitplatz-Rechner, Server) gemeint, auf denen personenbezogene Daten gespeichert und/oder bearbeitet werden (Datenverarbeitung).
Bitte beachten Sie aber, dass eine Regel durch Ausnahmen begründet wird. Deren Ausnahmen gibt es viele: auch eine Filmkamera, eine WEBCam, ein Fotoapparat, ein Papierschredderer, ein automatisches Aktenlager usw. sind Datenverarbeitungsanlagen.
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