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Datenschutz-Glossar

Datenverarbeitung

Das Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet in seinen Formulierungen genau über die verschiedenen Arten der Datenverarbeitung von » personenbezogenen Daten:

Das „Erheben“ von personenbezogenen Daten bedeutet das Beschaffen von Daten über den Betroffenen (§ 3 Absatz 3 des BDSG).

Unter den Oberbergiff „Verarbeiten“ von personenbezogenen Daten (§ 3 Absatz 4 BDSG) fallen folgende Verfahren:

  • Speichern
  • Verändern
  • Übermitteln
  • Sperren und
  • Löschen von personenbezogenen Daten

Daneben besteht noch der alternative Begriff des „Nutzens“ von personenbezogenen Daten (§ 3 Absatz 5 BDSG), der jede Verwendung personenbezogener Daten umfasst, soweit es sich nicht um ein „Verarbeiten“ handelt.

Datenverarbeitung muss nichts mit "EDV" also mit Computern zu tun haben:

  • Das Zerreißen einer Lohnsteuerkarte ist Datenverarbeitung (Löschen),
  • als der Autofahrer mit 120 kmh in der Autobahnbaustelle "geblitzt" wurde, wurden seine Daten verarbeitet (Erheben),
  • wenn man eine Liste mit personenbezogenen Daten in den Papierkorb wirft, hat man Daten verarbeitet (Löschen),
  • wenn man mit der Scheckkarte beim Lebensmittelgeschäft nebenan den Einkauf bezahlt, werden Daten verarbeitet (Speichern, Übermitteln),
  • wird eine Liste mit personenbezogenen Daten in einem mit Personen frequentierten Raum (unbeaufsichtigt) auf dem Schreibtisch liegen gelassen, wurden Daten verarbeitet (Übermitteln)
  • usw.

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