|
Datenverarbeitung
Das Bundesdatenschutzgesetz unterscheidet in seinen Formulierungen genau über die verschiedenen Arten der Datenverarbeitung von » personenbezogenen Daten:
Das „Erheben“ von personenbezogenen Daten bedeutet das Beschaffen von Daten über den Betroffenen (§ 3 Absatz 3 des BDSG).
Unter den Oberbergiff „Verarbeiten“ von personenbezogenen Daten (§ 3 Absatz 4 BDSG) fallen folgende Verfahren:
- Speichern
- Verändern
- Übermitteln
- Sperren und
- Löschen von personenbezogenen Daten
Daneben besteht noch der alternative Begriff des „Nutzens“ von personenbezogenen Daten (§ 3 Absatz 5 BDSG), der jede Verwendung personenbezogener Daten umfasst, soweit es sich nicht um ein „Verarbeiten“ handelt.
Datenverarbeitung muss nichts mit "EDV" also mit Computern zu tun haben:
- Das Zerreißen einer Lohnsteuerkarte ist Datenverarbeitung (Löschen),
- als der Autofahrer mit 120 kmh in der Autobahnbaustelle "geblitzt" wurde, wurden seine Daten verarbeitet (Erheben),
- wenn man eine Liste mit personenbezogenen Daten in den Papierkorb wirft, hat man Daten verarbeitet (Löschen),
- wenn man mit der Scheckkarte beim Lebensmittelgeschäft nebenan den Einkauf bezahlt, werden Daten verarbeitet (Speichern, Übermitteln),
- wird eine Liste mit personenbezogenen Daten in einem mit Personen frequentierten Raum (unbeaufsichtigt) auf dem Schreibtisch liegen gelassen, wurden Daten verarbeitet (Übermitteln)
- usw.
|