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Datenträgerkontrolle
Unter Datenträgerkontrolle sind Maßnahmen zu verstehen, die geeignet sind zu verhindern, dass Datenträger unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.
Auch bei der Weitergabe, dem Austausch, der Reparatur oder der Entsorgung von magnetischen Datenträgern muss einem solchen Missbrauch vorgebeugt werden.
Maßnahmen:
- Kopiergeräte in die Betrachtung datenschutzrelevanter Aspekte einbeziehen,
- Verwaltung der Datenträger,
- Datenträger in verschließbaren Behältnissen lagern,
- Datenarchiv einrichten,
- Festlegung der Aufbewahrungsfristen,
- Überwachung des Fremdpersonals,
- Datenübermittlung nach Schutzwürdigkeit auch per Bote,
- Entsorgung der Datenträger regeln ...
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