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Datenschutzbeauftragter
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist die Person, die die innerbetriebliche bzw. innerbehördliche Funktion der Selbstkontrolle über den Datenschutz ausübt.
Er ist Ansprechpartner in Fragen des Datenschutzes für Mitarbeiter, Kunden, Vorgesetzte, Interessenten und andere Personen. Dabei ist er zur Verschwiegenheit verpflichtet und besitzt in dieser Hinsicht sogar ein Zeugnisverweigerungsrecht vor Gericht.
Der Datenschutzbeauftragte ist dem Leiter der öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle unmittelbar unterstellt und handelt weisungsfrei. Wegen der Erfüllung seiner Aufgaben darf er nicht benachteiligt werden.
Als Datenschutzbeauftragter kann nur bestellt werden, wer die hierfür erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Die Funktion “DSB” kann auch an einen externen Dienstleister (externer DSB) abgegeben werden.
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