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Aufgabe des Datenschutzes
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten durch Dritte in seinem Persönlichkeitsrecht, d. h. seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, beeinträchtigt wird.
Mitarbeiter der Speicherstelle dürfen Daten nur verarbeiten oder in sonstiger Weise nutzen, wenn und soweit dies zur Erfüllung der ihnen jeweils übertragenen Aufgaben erforderlich ist und wenn die Daten zu diesem Zweck erhoben oder von anderen Stellen übermittelt wurden.
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