|
Besondere Arten personenbezogener Daten
Unter dem Gesetzesbegriff „besondere Arten personenbezogener Daten“ werden besonders sensible Arten von Menschen verstanden.
Diese besonders sensiblen Daten sind abschließend in § 3 Absatz 9 des BDSG aufgeführt sind.
Darunter fallen alle Angaben und Daten über:
- rassische oder ethnische Herkunft
- politische Meinungen
- religiöse oder philosophische Überzeugungen
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Gesundheit
- Sexualleben
An die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung dieser Datenkategorien werden im BDSG höhere Anforderungen gestellt als bei der Datenverarbeitung von „nur“ personenbezogenen Daten.
So ist z.B. bei Verfahren, die diese Daten verarbeiten, auf jeden Fall eine Vorabkontrolle durchzuführen.
|