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Automatisierte Verarbeitung
Eine „automatisierte Verarbeitung“ (Definition in § 3 Absatz 2 des BDSG) liegt vor, wenn die personenbezogenen Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen (DV-Anlage) erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Datenverarbeitungsanlage (DV- Anlage) nicht unbedingt an den Begriff Computer gekoppelt sein muss.
In diesem Sinne sind eine Filmkamera, eine WEBCam, ein Fotoapparat, ein Papierschredderer, ein automatisches Aktenlager usw. auch Datenverarbeitungsanlagen.
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