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Auskunftsrecht
Jeder Betroffene hat Anspruch auf Auskunft über
- die zu seiner Person gespeicherten Daten
- den Zweck der Datenverarbeitung
- die Rechtsgrundlage (nicht in allen Datenschutzgesetzen)
- die Herkunft der Daten, wenn sie nicht bei ihm selbst erhoben wurden und
- die Empfänger oder Empfängerkategorien, an die seine Daten regelmäßig übermittelt werden.
Insgesamt gilt dies nicht nur für Mitarbeiter, sondern insbesondere auch für (beispielsweise aufgezählt):
1. Lieferanten 2. Kunden 3. gewerbliche Vermittler (Handelsvertreter, -makler u. a.) 4. Dienstleister (z. B. Werbeagenturen, Buchführungsservice) 5. nicht gewerblich Tätige (Freiberufler, Landwirtschaft,...)
Die Auskunft ist schriftlich zu erteilen oder durch Einsicht in geeignete Unterlagen zu ermöglichen. Im Regelfall ist die Auskunft für den Betroffenen kostenfrei. Nur dann, wenn der Betroffene wirtschaftliche Vorteile aus der Auskunft erlangen kann (Schufa u.ä. Stellen) darf eine geringe Gebühr durch die Speicherstelle erhoben werden.
Für den Betroffenen ist es - neben der Kenntnis welche Daten gespeichert und verarbeitet werden - eminent wichtig zu erfahren, wer seine Daten und Teile davon erhalten hat, also die regelmäßigen Empfänger mitgeteilt zu bekommen, damit er auch dort Ansprüche geltend machen kann. Als Datenempfänger, die bei einem Auskunftsersuchen zu nennen sind, gehören grundsätzlich alle Datenempfänger. Um dies plastisch darzustellen, seien hier solche Empfänger beispielsweise aufgezählt, an die man nicht sofort denkt und die für viele Speicherstellen zutreffen können: Inkassobüros, Auskunfteien, Lizenzgeber, Gewerbevereine, Fachverbände, Rechtsanwälte, Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Zoll, Polizei, Adressbuchverlage, Versicherungen, Verlage, Wirtschaftsförderungsgesellschaften, Messegesellschaften, Datenbankersteller, Meinungsforschungsinstitute ...
An solch einem Praxisfall ist gut zu erkennen, dass man die Auskunft nur dann rechtssicher erteilen kann, wenn eine korrekte und vollständige Verarbeitungsübersicht geführt wird.
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